Amt für Soziale Dienste

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Schritt 3

Fertig

Sonstige Leistungen: Wohnen

Zentrale Fachstelle Wohnen

Die Zentrale Fachstelle Wohnen berät Sie, wenn Sie

  • obdachlos sind
  • von Wohnungslosigkeit akut bedroht sind (z. B. wegen Mietrückständen), oder
  • in ungesicherten und schlechten Wohnverhältnissen leben.
Wirtschaftliche Hilfe

Wer im Land Bremen so niedrige Einkünfte hat, dass diese unterhalb des Existenzminimums liegen, hat einen Anspruch auf ergänzende finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt.

Für nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Familien - dazu zählen auch ältere Menschen - übernimmt das Amt für Soziale Dienste die Grundsicherung.

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